Spielordnung

Im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebes bitten wir alle Mitglieder folgende Regeln zu beachten:

1.        SPIELBERECHTIGUNG

Gemäß der Satzung sind nur aktive und  jugendliche Mitglieder Spielberechtigt, die den fälligen Jahresbetrag gezahlt haben und ein Namensschild besitzen.    Erhältlich im Clubhaus bei Fam. Pavic, hier erhalten Sie auch einen Schlüssel für unsere Anlage.
 
1.1.     GASTSPIELER

Gastspieler sind nur in Verbindung mit einem aktiven oder jugendlichen Mitglied spielberechtigt. Vorrang bei der Platzbelegung haben die anwesenden Vereinsmitglieder. Dann ist der Name des Mitgliedes ( Gastgeber ) in die Gastspielerliste einzutragen, für die Spielzeit eines Einzels ( 45 min ) oder Doppels  ( 60 min ). Das Spiel muss durch Anbringen des Namensschildes und der Gastspielermarke an der Belegungstafel kenntlich gemacht werden, danach kann dieser Platz bespielt werden.

 Pro Spielstunde wird ein Betrag von   6.oo EUR   fällig.

 2.        PLATZBELEGUNG UND SPIELZEIT

Die Tennisplätze sind von 7.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit bespielbar. Eine Ausnahme bildet die Ballwand. Wegen der damit verbundenen Lärmbelästigung darf hier nur

           MO   bis           FR    von  8.00 – 13.00  und von  15.00 – 19.00  sowie

           SA   und          SO   von  9.00 – 12.00  und von  15.00 – 18.00  gespielt  werden.

Die maximale Spielzeit beträgt für jedes  Einzel 45 min,  für jedes  Doppel  60min.  inkl. Platzpflege

2.1.     EIN PLATZ GILT DANN ALS BELEGT:

Wenn ein Spieler für das vorgesehene Spiel sich und seinen/seine Partner durch das Anbringen der Namensschilder an der Belegungstafel angemeldet hat. Voraussetzung dabei ist, das beim Doppel zwei und beim Einzel einer der spielberechtigten Partner auf der Tennisanlage für die Dauer der Platzreservierung   (d.h. die Zeit zwischen hängen und spielen)  zugegen ist.

2.2.     NAMENSSCHILD, BELEGUNGSTAFEL

Die Platzbelegung ist nur im Anschluss an bereits belegte Zeiten möglich. Jeder Spieler darf sein Namensschild nur selbst für ein weiteres Spiel an der Belegungstafel hängen, nachdem sein zur Zeit belegtes Spiel beendet ist.

Beistarkem Andrang sollten die Mitglieder möglichst  Doppel  spielen.

3.        BELEGUNGSRECHTE   ( siehe Aushang im Kasten )

3.1.     TRAINERSTUNDEN

Trainerstunden werden vom Vorstand genehmigt und bekanntgegeben.

Nach Abschluss der Trainerstunde haben diese Spieler gegenüber Mitgliedern, die kein Training hatten und noch nicht gespielt haben, nachrangig Anspruch auf nochmalige Belegung eines Platzes.

3.2.     TURNIERE und MEISTERSCHAFTSSPIELE

An diesen Tagen entfallen alle Belegungsrechte. Teilnehmer haben nach Abschluss dieser Spiele keinen An­spruch auf nochmalige Belegung eines Platzes. Mitglieder die nicht am Turnier teilgenommen haben hängen Ihr Namensschild hinter dem Schriftzug Spielplan  auf der Belegungstafel, hintereinander. Diese Reihe wird aufgelöst, sowie der Erste Turnierplatz frei wird, der Zweite usw.

4.        PLATZPFLEGE, PLATZSPERRE

Die Entscheidung, ob die Plätze bespielbar sind, obliegt dem Platzwart oder dem Vorstand. Gesperrte Plätze sind an der Belegungstafel entsprechend gekennzeichnet.

Zur Erhaltung und Pflege unserer Plätze, haben alle Spieler 5 Minuten vor Ende ihrer Spielzeit den Platz abzuziehen und zu bewässern.  Die nach­folgenden Spieler können die vorhergehenden nicht von dieser Verpflichtung entbinden.

Dem Platzwart obliegt die gründliche Pflege und Überholung der Plätze. Zu diesem Zweck hat er das Recht, die Plätze für die Dauer der Platzpflege zu sperren, was durch das Anbringen des Schildes PLATZSPERRE  oder  PLATZPFLEGE  geschieht.

Zwecks Vermeidung von Beschädigungen am Platzbelag, ist das Betreten der Spielfelder ausnahmslos nur mit  Sandplatz-Tennisschuhen gestattet.

5.        PLATZORDNUNG

Tennisdress sollte sein. Rauchen ist auf den Spielfeldern verboten. Kinder unter 7 Jahren ist das Betreten der Spielfelder untersagt  ( Unfallgefahr, Störung des Spielbetriebes Platzbeschädigung ), es sei denn, sie spielen mit einem Vereinsmitglied Tennis oder trainieren mit einem Trainer. Die Eltern haften für ihre Kinder im Falle der Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht.

6.        SPIELSPERRE

Bei Verstößen gegen die Spielordnung kann vom Vorstand eine Spielsperre verhängt werden.

WICHTIG  !            Jedes Mitglied, das als letztes die Tennisanlage verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tennisanlage ordnungsgemäß abgeschlossen wird, und zwar.                    CLUBHAUS,  EINGANGSTOR,  WALDTOR.

Wenn der Clubwirt anwesend ist, übernimmt dieser diese Aufgaben.

 

DER VORSTAND